Kaufbedingungen

 
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
 
1.1 In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten folgende Festlegungen:
„Käufer“ bezeichnet Eland Cables Limited, Firmennummer 01229226 und mit eingetragenem Firmensitz in 10 Jamestown Road, London, NW1 7HW.
„Vertrag“ bezeichnet jeden Vertrag über den Kauf von Waren gemäß einer Bestellung und diesen Bedingungen, der mit der Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer zustande kommt.
Unter „Bedingungen“ sind diese Einkaufsbedingungen zu verstehen.
Der Begriff „Waren“ bezeichnet alle Waren, die der Käufer gemäß der Bestellung vom Verkäufer erwerben soll.
„Informationen“ hat die diesem Begriff in Klausel 5.2 zugewiesene Bedeutung.
„Bestellung“ bezeichnet jede vom Käufer übermittelte Bestellung in Bezug auf den Kauf von Waren vom Verkäufer.
„Verkäufer“ bezeichnet die in der Bestellung genannte Person, Firma oder Gesellschaft.
 
2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
 
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Käufe von Waren durch den Käufer beim Verkäufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich (ohne Einschränkung) aller Bedingungen oder Konditionen, die der Verkäufer in einem Angebot, einer Auftragsannahme, in der Korrespondenz oder anderweitig anzuwenden vorgibt, oder aller Bedingungen und Konditionen, die durch Handelsbrauch, Praxis oder den Geschäftsverlauf zwischen dem Käufer und dem Verkäufer impliziert werden können.
2.2 Alle Waren, die vor Aufgabe einer Bestellung oder vor der Bestätigung durch den Verkäufer geliefert werden, gelten als vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen geliefert.
2.3 Die Bestellung stellt ein Angebot des Käufers zum Erwerb der Waren vom Verkäufer gemäß diesen Bedingungen dar. Mündliche oder schriftliche Bestellungen, Anforderungen oder Anfragen für Waren sind für den Käufer nur dann bindend, wenn sie in einer vom ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichneten Bestellung niedergelegt sind.
2.4 Diese Bedingungen und die in der Bestellung aufgeführten Bedingungen gelten als vom Verkäufer akzeptiert, wenn einer der folgenden Zeitpunkte eintritt:
(a) das Datum, das fünf Tage nach dem Datum der betreffenden Bestellung liegt;
(b) das Datum, an dem der Verkäufer in sonstiger Weise die Bestellung bestätigt; oder
(c) bei der Lieferung von Waren,
es sei denn, der Käufer hat vor dem frühesten der oben genannten Zeitpunkte ausdrücklich schriftlich etwas anderes erklärt.
2.5 Der Käufer ist an das in einer Bestellung abgegebene Angebot zum Kauf von Waren nur dann gebunden, wenn der Verkäufer das Angebot innerhalb von fünf Tagen nach dem Datum der Bestellung oder zu einem anderen in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt schriftlich annimmt.
2.6 Alle in der schriftlichen Annahme des Verkäufers aufgeführten Bestimmungen und/oder Bedingungen gelten als vom Käufer abgelehnt und die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer gilt als vorbehaltlose Annahme der Lieferung der Waren gemäß diesen Bedingungen und der Bestellung.
2.7 Keine Ergänzung, Änderung, kein Ausschluss oder versuchter Ausschluss von:
(a) diesen Bedingungen oder eines Teils davon, oder
(b) jeglicher Bestellung,
sind für den Käufer bindend, sofern sie nicht schriftlich erfolgen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet sind.
 
3. ÄNDERUNG
 
3.1 Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu ändern; die geänderten Bedingungen gelten für jede Bestellung, die der Käufer nach einer solchen Mitteilung aufgibt.
 
4. PREIS UND BEZAHLUNG
 
4.1 Alle Preise für Waren entsprechen den Angaben in der Bestellung, und eine Preiserhöhung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Käufers zulässig. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, gilt der Preis:
(a) exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (die vom Käufer nur nach Erhalt einer gültig ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung zu zahlen ist);
(b) einschließlich aller anderen Zölle, Steuern und Abgaben; und
(c) einschließlich sämtlicher Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung und Lieferung der Waren an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
4.2 Der Verkäufer muss dem Käufer nach Lieferung sämtlicher Waren, auf die sich die jeweilige Bestellung bezieht, eine Rechnung ausstellen und auf jeder Rechnung muss die Bestellnummer des Käufers angegeben sein. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen von Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Käufer hat dem vorher schriftlich zugestimmt. Eine Rechnung, auf der die korrekte Warenreferenz, wie in der entsprechenden Bestellung festgelegt, nicht klar angegeben ist, ist für die Zwecke dieser Klausel keine ordnungsgemäße Rechnung.
4.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss der Käufer die Rechnung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder, falls später, innerhalb von 60 Tagen nach Annahme der Waren durch den Käufer bezahlen.
4.4 Wenn der Käufer den Betrag einer Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, muss er auf den überfälligen Teil dieses Betrages (außer im Falle einer gutgläubigen Streitigkeit) Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der HSBC Bank plc zahlen.
4.5 Der Käufer ist berechtigt, alle Beträge, die der Verkäufer oder eine seiner Tochtergesellschaften oder seine Holdinggesellschaft oder eine Tochtergesellschaft seiner Holdinggesellschaft dem Käufer schuldet, aus welchem Grund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag zu verrechnen und abzuziehen.
 
5. SPEZIFIKATIONEN
 
5.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer ordnungsgemäß und sorgfältig nach dem Zweck oder den Zwecken zu befragen, für die der Käufer die Waren benötigt. Der Käufer bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, alle derartigen Informationsanfragen des Verkäufers vollständig und genau zu beantworten.
5.2 Alle vom Käufer dem Verkäufer bereitgestellten oder vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag speziell für den Käufer erstellten Spezifikationen sowie alle Matrizen, Formen, Werkzeuge und Materialien, geschützten Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Know-how, Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse oder Initiativen) und alle geistigen Eigentumsrechte an den Spezifikationen (zusammen die „Informationen“) sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Käufers.
5.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Informationen streng vertraulich zu behandeln und darf sie nicht verwenden oder weitergeben, es sei denn, dies ist im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags unbedingt erforderlich. Der Verkäufer stimmt Folgendem zu:
(a) Er verwendet die Informationen weder für die Produktion, Herstellung oder den Entwurf anderer Waren oder Materialien als der jeweils vom Käufer bestellten Waren noch für größere Warenmengen als die vom Käufer bestellten noch gestattet er deren Verwendung;
(b) er hält den Käufer für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen, die sich zu irgendeinem Zeitpunkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden, schadlos; und
(c) er gibt auf Verlangen des Käufers jederzeit unverzüglich alle oder einen Teil der Informationen und/oder alle Kopien der Informationen, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, an den Käufer heraus.
 
6. UNTERAUFTRAGSVERGABE UND DELEGATION
 
6.1 Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag vollständig oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers zu delegieren oder an Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6.2 Jegliche gemäß Klausel 6.1 zulässige Delegation oder Untervergabe muss zu den vom Käufer festgelegten Bedingungen erfolgen, und sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, haftet der Verkäufer weiterhin in erster Linie für alle auf diese Weise delegierten oder untervergebenen Verpflichtungen.
6.3 Der Verkäufer muss dem Käufer am Tag nach der Auftragserteilung Kopien aller gemäß Klausel 6.2 delegierten oder an Unterauftragsnehmer vergebenen Arbeitsaufträge zur Verfügung stellen, die die Bestellnummer des Käufers enthalten müssen.
 
7. INSPEKTION UND PRÜFUNG
 
7.1 Die Vertreter des Käufers haben das Recht auf Zugang zu den Geschäftsräumen oder Werken des Verkäufers oder der Unterauftragsnehmer des Verkäufers, um die Waren während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung zu inspizieren und zu testen und den Fortschritt bei der Einhaltung des Liefertermins zu beurteilen. Eine solche Inspektion und Prüfung durch den Käufer entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer, denen er ansonsten unterliegen würde.
7.2 Der Verkäufer muss dem Käufer alle Tests, die er an den Waren durchzuführen beabsichtigt, mit angemessener Frist ankündigen, und der Käufer hat das Recht, sich bei diesen Tests vertreten zu lassen.
7.3 Der Verkäufer muss dem Käufer Prüfzertifikate und sonstige vom Käufer geforderte Zertifizierungen vorlegen.
7.4 Ist der Käufer aufgrund einer Inspektion oder Prüfung nicht davon überzeugt (bei angemessenem Handeln), dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag entsprechen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der Waren zum Liefertermin), kann der Käufer den Vertrag mit einer Frist von fünf Tagen schriftlich gegenüber dem Verkäufer kündigen. Der Verkäufer muss den Käufer von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten), die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Kündigung entstehen, freistellen und schadlos halten.
 
8. LIEFERUNG
 
8.1 Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, muss der Verkäufer die Waren auf Basis DAP (gemäß Incoterms 2010) an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse liefern, und zwar an dem vom Käufer angegebenen Datum und zu der von ihm angegebenen Uhrzeit. Der Käufer übernimmt keine Verantwortung für Waren, die außerhalb dieses Datums und/oder dieser Uhrzeit geliefert werden.
8.2 Der Verkäufer muss dem Käufer vor der Lieferung die Lieferzeit und das Lieferdatum bestätigen.
8.3 Wenn das Datum der Lieferung der Waren nicht in der Bestellung angegeben ist, sondern vom Verkäufer nach Annahme der Bestellung festgelegt werden kann, muss der Verkäufer den Käufer in angemessener Weise über das festgelegte Datum informieren, wobei dieses Datum nicht später als 28 Tage nach dem Datum der Bestellung liegen darf.
8.4 Datum und Uhrzeit der Lieferung der Waren sind wesentlicher Vertragsbestandteil.
8.5 Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Waren zum Fälligkeitstermin zu liefern.
8.6 Der Verkäufer muss sicherstellen, dass jeder Lieferung oder Sendung der Waren ein Packzettel mit der Nummer der Bestellung beiliegt und gut sichtbar angebracht ist.
8.7 Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern, wird der Vertrag als ein einziger Vertrag behandelt und ist nicht trennbar, vorausgesetzt, dass der Käufer, wenn eine Warenbestellung bis zum fälligen Liefertermin nur teilweise erfüllt wird, (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel) entweder die gelieferten Waren annehmen oder ablehnen und in beiden Fällen die Bestellung in Bezug auf die nicht gelieferten Waren stornieren kann (in diesem Fall wird der Preis der Waren entsprechend aufgeteilt).
8.8 Der Käufer hat das Recht, mangelhafte oder anders als vertragsgemäß gelieferte Waren zurückzuweisen. Die Waren gelten erst dann als vom Käufer angenommen, wenn der Käufer eine angemessene Zeit hatte, sie nach der Lieferung zu inspizieren (mindestens 10 Tage ab dem Datum der Lieferung).
8.9 Werden gelieferte Waren vom Käufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zurückgewiesen, muss der Verkäufer diese Waren auf seine Kosten an der Lieferadresse abholen. Der Käufer kann dem Verkäufer für den Zeitraum, in dem beanstandete Waren nicht abgeholt werden, eine tägliche Lagergebühr in Rechnung stellen.
8.10 Der Verkäufer muss den Käufer von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freistellen und schadlos halten, die dem Käufer aus oder in Verbindung mit dem Versäumnis des Verkäufers entstehen, die Waren streng in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, einschließlich (zur Vermeidung von Zweifeln und ohne Einschränkung):
(a) alle Kosten, die dem Käufer bei der Handhabung, Prüfung, Lagerung und Erstellung von Berichten in Bezug auf fehlerhafte Waren entstehen;
(b) alle Kosten, die dem Käufer für die Reparatur und Neuverpackung von Waren entstehen, die beim Transport beschädigt oder in einem für den Wiederverkauf ungeeigneten Zustand geliefert wurden; und
(c) alle Verluste des Käufers, die sich aus Ansprüchen von Kunden des Käufers oder sonstigen Dritten ergeben.
 
9. VERPACKUNG
 
9.1 Der Verkäufer muss sicherstellen, dass alle Waren ordnungsgemäß und sicher verpackt und ordnungsgemäß etikettiert oder anderweitig gekennzeichnet sind und dass alle Warensendungen die entsprechende Bestellnummer tragen.
9.2 Sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, hat der Verkäufer alle Kisten, Verpackungen, Fässer, Rollen und sonstiges Verpackungsmaterial kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Verkäufers wird sich der Käufer in angemessener Weise bemühen, das Verpackungsmaterial auf Risiko und Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden.
 
10. RISIKO UND EIGENTUM
 
10.1 Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Waren geht erst mit der Lieferung der Waren in Übereinstimmung mit Klausel 8 auf den Käufer über.
10.2 Der Titel und das Eigentum (einschließlich des vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums) an den Waren und allen Bestandteilen der Waren und/oder allen Rohstoffen, die in den Waren enthalten sind, gehen gemäß Klausel 8 auf den Käufer der Waren über, unabhängig davon, ob das Unternehmen die Zahlung für diese Waren geleistet hat, es sei denn, die Zahlung für die Waren erfolgt vor der Lieferung, in welchem Fall der Titel und das Eigentum mit dem Datum und dem Zeitpunkt der Zahlung auf das Unternehmen übergehen.
10.3 Das gesamte Eigentum des Käufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Waren, die Informationen und die Spezifikation), das sich zu diesem Zeitpunkt im Gewahrsam oder im Besitz des Verkäufers befindet, geht auf das Risiko des Verkäufers über, der dieses Eigentum auf eigene Kosten gegen das Risiko des Verlusts und/oder der Beschädigung aus jeglicher Ursache sowie gegen alle anderen üblichen Risiken versichern muss.
10.4 Der Verkäufer muss alle in seinem Gewahrsam oder Besitz befindlichen Matrizen, Formen, Werkzeuge und Materialien auf seine Kosten in gutem Zustand halten.
 
11. GARANTIEN
 
11.1 Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass das Design, die Konstruktion und die Qualität der Waren in jeder Hinsicht mit den folgenden Anforderungen konform sind:
(a) alle anwendbaren Gesetze, einschließlich (ohne Einschränkung) aller Satzungen, Verordnungen, Anordnungen, Normen, Richtlinien und sonstiger Rechtsakte, die im Vereinigten Königreich zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren in Kraft sind; und
(b) alle Richtlinien, Industrierichtlinien und sonstigen Normen, die für die Teilnehmer der Branche gelten, in der die Waren vertrieben, hergestellt oder verwendet werden.
11.2 Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass alle Waren für den längeren Zeitraum (i) von achtzehn Monaten nach dem Lieferdatum, (ii) von zwölf Monaten nach dem Installationsdatum, (iii) einer anderen Gewährleistungsfrist, die der Verkäufer seinen Kunden von Zeit zu Zeit anbietet oder die von den Parteien in Bezug auf die Waren schriftlich vereinbart wird:
(a) für ihren Zweck geeignet sind (wie vom Verkäufer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Abschnitt 5.1 festgestellt);
(b) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind;
(c) in Bezug auf Menge, Qualität und Beschreibung in jeder Hinsicht mit der Bestellung übereinstimmen;
(d) den Spezifikationen, Normen, Zeichnungen oder Mustern entsprechen, die in der Bestellung angegeben oder dem Verkäufer anderweitig vom Käufer mitgeteilt wurden; und
(e) in der Lage sind, jeden in der Bestellung angegebenen Leistungsstandard zu erfüllen.
11.3 Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Käufer aufgrund dieser Bedingungen, eines Vertrages oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen, kann der Käufer, wenn die Waren (oder einige von ihnen) nicht mit den vom Verkäufer gemäß dieser Klausel 11 gegebenen Garantien übereinstimmen:
(a) den Verkäufer auffordern, die Waren zu reparieren;
(b) vom Verkäufer die Lieferung von Ersatzwaren innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Zeitrahmens verlangen;
(c) den Vertrag aufgrund der Vertragsverletzung des Verkäufers als erloschen betrachten und die sofortige Rückzahlung sämtlicher bereits gezahlter Preise verlangen; und/oder
(d) auf Kosten des Verkäufers Waren beschaffen, die den Waren gleichwertig sind, und/oder die Reparatur der Waren selbst oder durch einen Dritten veranlassen.
11.4 Der Verkäufer muss den Käufer von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freistellen und schadlos halten, die dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit den folgenden Fällen entstehen:
(a) ein Verstoß gegen eine vom Verkäufer in Bezug auf die Waren gegebene Garantie, sei es im Rahmen dieser Bedingungen oder anderweitig;
(b) jegliche Ansprüche oder angebliche Ansprüche, welche die Waren oder ihre Einfuhr, Verwendung oder ihr Weiterverkauf, verletzen, darunter auch geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer anderen Person (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patentrechte, Designrechte und Urheberrechte);
(c) jegliche Haftung des Käufers gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 in Bezug auf die Waren; und
(d) jegliche Vertragsverletzung durch den Verkäufer und jede andere Handlung oder Unterlassung des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer.
11.5 Die Rechte des Käufers gemäß diesen Bedingungen gelten zusätzlich zu und nicht als Ersatz für die gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen, die dem Käufer gemäß dem Gesetz zum Warenverkauf („Sale of Goods Act“, 1979) zugestanden werden.
11.6 Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, vollständige und ordnungsgemäße Aufzeichnungen über alle von ihm an den Käufer gelieferten Waren für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der Lieferung der Waren oder für einen längeren Zeitraum, der gesetzlich vorgeschrieben sein kann, aufzubewahren.
11.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Verhaltenskodex des Käufers einzuhalten oder einen eigenen zur Überprüfung vorzulegen, der den Bedingungen entspricht oder sie übertrifft, und sich zu ethischen Praktiken einschließlich des Schutzes der Menschenrechte und fairer und gerechter Arbeitsbedingungen zu verpflichten.
11.8 Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer auf Anfrage Informationen zum Produkt zur Verfügung zu stellen, darunter insbesondere Daten zu Kohlendioxidemissionen und Maßnahmen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und zur Schaffung eines sozialen Mehrwerts für die Gemeinschaften, in denen er aktiv ist.
 
12. KÜNDIGUNG
 
12.1 Zusätzlich zu und unbeschadet der Rechte, die ihm durch diese Bedingungen eingeräumt werden, kann der Käufer jeden Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen:
(a) wenn der Verkäufer einen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von fünf Tagen nach einer Aufforderung des Käufers zur Behebung des Verstoßes behebt;
(b) wenn:
(i) der Verkäufer nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder der Wert seiner Aktiva geringer ist als der Betrag seiner Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner Eventual- und künftigen Verbindlichkeiten;
(ii) in Bezug auf den Verkäufer eine gesetzliche Forderung zugestellt wird, ein Konkursverwalter bestellt wird oder ein Insolvenzverfahren nach dem Insolvency Act 1986 eingeleitet wird oder eintritt oder die Absicht, ein solches Verfahren einzuleiten, bekannt gegeben wird;
(iii) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Beschluss ergeht oder ein Hauptverfahren stattfindet; oder
(iv) eine analoge Forderung, Ernennung oder ein entsprechendes Verfahren in Bezug auf den Verkäufer anderswo als in England oder Wales eingeleitet wird oder stattfindet.
 
13. ALLGEMEINES
 
13.1 Der Verkäufer muss alle Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Erlaubnisse einholen und/oder aufrechterhalten, die er benötigt, um seine Verpflichtungen aus einem Vertrag zu erfüllen.
13.2 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
13.3 Ein Verzug des Käufers bei der Geltendmachung seiner Rechte beeinträchtigt oder schränkt die Rechte des Käufers nicht ein, und ein Verzicht auf solche Rechte oder auf eine Verletzung von Vertragsbedingungen gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte oder auf eine andere Verletzung.
13.4 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Vorteile aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers abzutreten.
13.5 Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, werden diese Bedingungen (oder der entsprechende Teil davon) gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
13.6 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und sind durch Hinterlegung einer solchen Mitteilung an der Geschäftsadresse der betreffenden Partei oder durch Übersendung einer solchen Mitteilung per Fax oder per Einschreiben erster Klasse oder per Luftpost zuzustellen. Eine auf diese Weise zugestellte Mitteilung gilt als zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Zustellung;
(b) bei Versand per Einschreiben erster Klasse 48 Stunden nach dem Datum der Aufgabe;
(c) bei Versand per Luftpost 96 Stunden nach dem Tag der Aufgabe; und
(d) bei Versand per Telefax, wenn die Mitteilung während der Geschäftszeiten des Empfängers versandt wurde, am Tag der Übermittlung, andernfalls am nächstfolgenden Geschäftstag.
Für die Zwecke dieser Klausel 19.5 bedeuten „Geschäftszeiten“ und „Geschäftstag“ die Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr Ortszeit in Großbritannien. Für den Nachweis, dass eine Mitteilung oder ein Schriftstück zugestellt wurde, ist nur der Nachweis erforderlich, dass es ordnungsgemäß adressiert und per Post oder Fax versandt wurde.
13.7 Diese Bedingungen, jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit oder aus dem Vertragsgegenstand ergeben, unabhängig davon, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Natur sind, unterliegen dem englischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Der Verkäufer und der Käufer erklären sich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.
13.8 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren unwiderruflich und ausschließlich zu Gunsten des Käufers, dass (vorbehaltlich Klausel 13.9) die englischen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder dem Gegenstand ihres Zustandekommens ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
13.9 Keine der Bestimmungen in Klausel 13.8 schränkt das Recht des Käufers ein, den Verkäufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen, und die Einleitung eines Verfahrens durch den Käufer in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten schließt nicht aus, dass der Käufer ein Verfahren in einer anderen Gerichtsbarkeit einleitet, sei es gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht dieser anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.