Verkaufsbedingungen

 
1. Begriffsbestimmungen
1.1 In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten folgende Festlegungen: „Bestätigung“ bezeichnet die Bestätigung der Bestellung des Käufers zum Kauf von Waren, wie sie dem Käufer vom Unternehmen übermittelt wurde. „Käufer“ bezeichnet die Partei, an die das Unternehmen die Lieferung der Waren zusagt.
„Unternehmen“ bezeichnet Eland Cables Limited, Firmennummer 01229226 und mit eingetragenem Firmensitz in 10 Jamestown Road, London, NW1 7HW.
„Bedingungen“ bezeichnet diese Verkaufsbedingungen und alle anderen Bedingungen und/oder Konditionen, die in einem Angebot in Bezug auf die Waren dargelegt sind und durch die Bedingungen einer Auftragsbestätigung geändert werden können.
„Vertrag“ bezeichnet jeden Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf von Waren durch das Unternehmen an den Käufer geschlossen wird.
„Waren“ bezeichnet alle Waren, die vom Unternehmen an den Käufer geliefert werden.
„Angebot“ bedeutet ein Angebot in Bezug auf die Waren, welche das Unternehmen dem Käufer unterbreitet.

2. Anwendung der Bedingungen
2.1 Die Bedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren durch das Unternehmen an den Käufer unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich aller Bedingungen oder Konditionen, die der Käufer im Rahmen eines Auftrags, einer Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments geltend machen kann. 
2.2 Kein Angebot, keine Werbung und keine Ausgabe eines Katalogs durch das Unternehmen stellt ein Angebot zum Verkauf von Waren an den Käufer oder an eine andere Person dar. 
2.3 Alle vom Käufer an das Unternehmen übermittelten Warenbestellungen gelten als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren gemäß den Bedingungen und gelten erst dann als vom Unternehmen angenommen, wenn das Unternehmen dem Käufer eine Auftragsbestätigung in Bezug auf eine solche Bestellung zustellt oder die Waren an den Käufer liefert, und dann auch nur zu den Bedingungen des Vertrags. 
2.4 Jedes vom Käufer an das Unternehmen gesendete und vom Unternehmen akzeptierte Bestellformular stellt keine Annahme der in diesem Bestellformular enthaltenen Bedingungen dar, sondern stellt (nach Annahme durch das Unternehmen gemäß Klausel 2.3) einen individuellen und rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer dar, der ausschließlich den Bedingungen unterliegt.
2.5 Die Bedingungen gelten für jede Bestellung des Käufers für aufeinanderfolgende Warenlieferungen, und jede solche Bestellung wird als ein individueller und rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Unternehmen und einem Käufer in Bezug auf den Kauf von Waren durch den Käufer behandelt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung von Waren ergeben, die gemäß einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem Unternehmen hergestellt wurden, haben keinen Einfluss auf die Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Unternehmen aus anderen Einzelverträgen (einschließlich Verträgen) zwischen dem Käufer und dem Unternehmen. 
2.6 Jede angebliche Änderung der Bedingungen oder der Vertragsbedingungen durch den Käufer ist unwirksam, sofern sie nicht schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde.

3. Änderung
3.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu ändern; die geänderten Bedingungen gelten für jede Warenbestellung, die der Käufer nach einer solchen Mitteilung aufgibt. 
3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Verbesserungen oder unwesentliche Änderungen an den Waren oder an Teilen der Waren vorzunehmen.
4. Preis
4.1 Der Preis für die Waren ist der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbarte Preis, wie er im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist, oder, falls kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Unternehmens zum Zeitpunkt der Bestellung der Waren durch den Käufer angegeben ist (Irrtümer und Auslassungen vorbehalten).
4.2 Ungeachtet der Klausel 4.1 behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Preis der Waren jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um Kostensteigerungen für das Unternehmen widerzuspiegeln, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Steigerungen der Arbeits- oder Materialkosten, die Erhöhung oder Auferlegung von Steuern, Zöllen oder Abgaben oder Änderungen der geltenden Wechselkurse). 
4.3 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, sind alle Preise in GBP angegeben und verstehen sich zuzüglich der britischen Mehrwertsteuer, die vom Käufer zusätzlich zu zahlen ist (sofern zutreffend).
4.4 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Einfuhrzölle und andere lokale Steuern und/oder anwendbare Abgaben, die vom Käufer zu zahlen sind.
 
5. Lieferverschiebungen und Stornierungen
5.1 Vorbehaltlich der Klausel 5.2 kann der Käufer bis spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Versandzeit für alle oder einige der Waren Änderungen des Lieferdatums oder -ortes beantragen; in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen eine (vom Unternehmen festgelegte) Umplanungsgebühr zu zahlen, um alle dem Unternehmen infolge einer solchen Umplanung entstandenen Kosten und Aufwendungen zu decken. 
5.2 Sobald eine Bestellung aufgegeben wurde, kann der Käufer diese Bestellung nicht mehr stornieren oder ändern (weder ganz noch teilweise), es sei denn, das Unternehmen stimmt schriftlich zu.
5.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu stornieren oder eine Zahlung vor dem Versand der Waren zu verlangen, wenn sich der Kreditstatus des Käufers nach der Bestätigung der Bestellung des Käufers ändert.
6. Zahlung
6.1 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gilt:
(a) Das Unternehmen stellt für jede Warenlieferung eine Rechnung aus, bevor die Lieferung das Firmengelände des Unternehmens verlässt; und
(b) Der Käufer muss den Rechnungsbetrag vollständig und in frei verfügbaren Mitteln begleichen und/oder ein Akkreditiv zugunsten des Unternehmens zu Bedingungen einholen, die für das Unternehmen (nach eigenem Ermessen) vor und als Bedingung für den Versand der Waren akzeptabel sind.
6.2 Jede Rechnung wird wie ein separates Konto behandelt. 
6.3 Das Unternehmen stellt keine Kontoauszüge aus, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich verlangt.
6.4 Wenn das Unternehmen vereinbart hat, dass die Bezahlung der Rechnung für Waren nach Lieferung der Waren erfolgen kann und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt:
(a) Der Käufer muss den vollen Betrag einer jeden Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.
(b) Wenn der Käufer den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, kann das Unternehmen (unbeschadet aller anderen dem Unternehmen zustehenden Rechte oder Rechtsmittel):
(i) dem Käufer Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der HSBC Bank plc berechnen, die täglich ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung bis zum Tag des vollständigen Zahlungseingangs beim Unternehmen anfallen;
(ii) dem Käufer alle externen oder internen Kosten oder Ausgaben in Rechnung stellen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Eintreibung des ausstehenden Betrags entstehen;
(iii) weitere Warenlieferungen im Rahmen eines Vertrags mit dem Käufer auszusetzen oder stornieren; und/oder
(iv) die Zahlungsbedingungen für künftige Lieferungen und/oder Aufträge ändern (z. B. Vorauszahlung, Akkreditiv oder ähnliches verlangen).
6.5 Alle Zahlungen, die der Käufer im Rahmen eines Vertrages zu leisten hat, sind in voller Höhe ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und frei von jeglichen Abzügen oder Einbehalten (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang) gemäß den Anweisungen auf der jeweiligen Rechnung zu zahlen.
7. Lieferung
7.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren:
(a) indem das Unternehmen die Waren an die im Angebot angegebene Adresse liefert; oder
(b) wenn keine solche Adresse angegeben ist, durch Lieferung der Waren durch das Unternehmen an die registrierte Adresse des Käufers oder an einen anderen üblichen Standort des Käufers, jeweils gemäß den im Angebot angegebenen Incoterms oder wie anderweitig schriftlich vereinbart.
7.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer alle Kosten und Ausgaben für die Lieferung, einschließlich (ohne Einschränkung) der Kosten für etwaige besondere Lieferanforderungen und die Kosten für die Versicherung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, für die der Käufer haftet, um eine Erhöhung der Transportkosten vor der Lieferung zu decken. 
7.3 Jeder geschätzte Zeitrahmen, in dem die Lieferung erfolgen soll, wird vom Unternehmen in gutem Glauben angegeben, aber um Zweifel zu vermeiden, handelt es sich nur um eine Schätzung und ist nicht von wesentlicher Bedeutung für einen Vertrag. Das Unternehmen haftet nicht für Kosten, Verluste, Verbindlichkeiten oder Schäden jeglicher Art, die sich direkt oder indirekt aus einer Verzögerung oder Nichteinhaltung des geschätzten Liefertermins oder -zeitpunkts ergeben. 
7.4 Unbeschadet der Klausel 7.3 wird sich das Unternehmen in angemessener Weise bemühen, den Käufer über wesentliche Lieferverzögerungen zu informieren. 
7.5 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder versäumt er es, dem Unternehmen zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt angemessene Lieferanweisungen zu erteilen, kann das Unternehmen (unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel) folgendermaßen verfahren:
(a) Sofern noch nicht geschehen, dem Käufer eine Rechnung über
den vollen Preis der Waren ausstellen, die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einlagern und dem Käufer die Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
(b) die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den Fehlbetrag zwischen dem erzielten Erlös und dem vertraglich vereinbarten Preis für die Waren in Rechnung stellen.
 
8. Teillieferung
8.1 Wenn die Waren in Teillieferungen geliefert werden sollen, ist kein Mangel an den in einer Teillieferung gelieferten Waren oder die Nichtlieferung einer Teillieferung ein Grund für die Annullierung der restlichen Teillieferungen gemäß dem betreffenden Vertrag, und der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung dieser Teillieferungen anzunehmen.
 
9. Annahme der Lieferung
9.1 Jede Reklamation des Käufers wegen Verlust oder Beschädigungen, die bei der Inspektion erkennbar sind, oder wegen Nichtlieferung muss vom Käufer innerhalb von sechs Tagen nach der Lieferung oder dem Erhalt der Rechnung des Unternehmens, je nachdem, was früher eintritt, schriftlich eingereicht werden. Im Falle eines Schadens muss die Beanstandung vollständige Angaben über den behaupteten Schaden enthalten. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Waren wie geliefert angenommen hat.

10. Verpackung
10.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden alle Waren in Übereinstimmung mit der Standardpraxis des Unternehmens verpackt.
10.2 Der Käufer muss die Kosten für jede spezielle Verpackung tragen, die vom Käufer verlangt wird oder die das Unternehmen anderweitig aufgrund von besonderen Lieferanforderungen für notwendig hält.
11. Risiko
11.1 Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Waren geht mit der Lieferung der Waren in Übereinstimmung mit Klausel 7.1 auf den Käufer über.

12. Titel
12.1 Ungeachtet der Klausel 11.1 gehen das Eigentum und der Besitz an den Waren, einschließlich des vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums, erst dann auf den Käufer über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung für diese Waren sowie für alle anderen Waren, die dem Käufer im Rahmen der einzelnen Verträge geliefert wurden, einschließlich des Betrags aller Zinsen oder sonstiger Beträge, die gemäß den Bedingungen der einzelnen Verträge zu zahlen sind, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat. 
12.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht gemäß Klausel 12.1 auf den Käufer übergegangen ist, gilt Folgendes:
(a) Der Käufer muss die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Unternehmens in sicherer Verwahrung halten, getrennt von allen Waren, die Eigentum des Käufers oder eines Dritten sind, und muss die Waren ordnungsgemäß lagern und schützen, so dass sie ohne weiteres als Eigentum des Unternehmens erkennbar sind.
(b) Der Käufer muss die Waren gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung versichern. und
(c) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten,
unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Waren weiterverkaufen oder im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs verwenden darf. 
12.3 Verstößt der Käufer gegen seine Verpflichtungen gemäß Artikel 12.2, werden alle vom Käufer dem Unternehmen geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar.
12.4 Das Unternehmen kann vom Käufer jederzeit die Herausgabe der Waren verlangen, an denen das Unternehmen einen Eigentumsvorbehalt hat, und, falls der Käufer dem nicht nachkommt, alle Räumlichkeiten des Käufers betreten, in denen die Waren gelagert sind, um die Waren wieder in Besitz zu nehmen und weiterzuverkaufen. Der Käufer verzichtet hiermit auf jedes Recht, von der Firma Schäden zu fordern, die an den Räumlichkeiten, dem Geschäft oder dem Ruf des Käufers entstanden sind, und/oder entgangene Gewinne oder Geschäfte, die sich aus dem Betreten der Räumlichkeiten des Käufers zum Zweck der Rücknahme der Waren ergeben.
12.5 Die Zustimmung des Unternehmens zum Besitz der Waren durch den Käufer und jedes Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt in jedem Fall:
(a) wenn eine Summe, die der Käufer dem Unternehmen schuldet (sei es in Bezug auf die Waren oder anderweitig), nicht an das Unternehmen gezahlt wird, wenn sie fällig ist; oder
(b) bei Eintreten eines der in Klausel 16.1(b) genannten Ereignisse.
12.6 Das Unternehmen ist berechtigt, den Käufer auf den Preis der Waren zu verklagen, wenn der Käufer nicht bis zum Fälligkeitsdatum zahlt, obwohl das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, und/oder hat das Recht, durch eine Mitteilung an den Käufer zu jedem Zeitpunkt nach der Lieferung das Eigentum an den Waren ab dem Datum dieser Mitteilung auf den Käufer zu übertragen.
12.7 Die Ausübung der Rechte des Unternehmens gemäß dieser Klausel 12 erfolgt unbeschadet aller anderen Rechte, die das Unternehmen gemäß den Bedingungen, einem Vertrag oder dem Gesetz hat.

13. Garantien
13.1 Jegliche Garantien, die in den Bedingungen dargelegt sind oder durch das Gesetz impliziert werden, gelten nur zugunsten des Käufers der Waren und sind nicht übertragbar oder abtretbar.
13.2 Das Unternehmen garantiert dem Käufer, dass:
(a) es das vollständige und gültige Eigentum an den Waren besitzt; und
(b) die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, soweit dies erforderlich ist, um die Bedingung „zufriedenstellende Qualität“ gemäß der Definition im Gesetz zum Warenverkauf („Sale of Goods Act“, 1979, in der jeweils gültigen Fassung) zu erfüllen, und im Wesentlichen mit den vom Hersteller der Waren bereitgestellten Spezifikationen übereinstimmen oder wie anderweitig schriftlich vereinbart sind.
13.3 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt die Gewährleistungspflicht des Unternehmens für die Waren für einen Zeitraum von 1 Jahr („Gewährleistungsfrist“) ab dem Datum der Verkaufsrechnung.
13.4 Das Unternehmen tritt hiermit (im Wege einer gegenwärtigen Abtretung künftiger Rechte) die Vorteile derjenigen Garantien in Bezug auf die Waren an den Käufer ab, die dem Unternehmen von den Herstellern dieser Waren gewährt wurden („Herstellergarantien“), soweit die Herstellergarantien auf den Käufer übertragbar sind.
13.5 Das Unternehmen gibt keine weiteren Garantien und es gelten keine anderen Bedingungen in Bezug auf die Waren als die in Klausel 13.2 genannten Garantien und die Herstellergarantien, die ausschließlich und anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen und Konditionen in Bezug auf Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder jeglicher anderer Art gelten.
13.6 Wenn der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist einen berechtigten Anspruch wegen Verletzung der Gewährleistung gemäß dieser Klausel geltend macht, hat das Unternehmen das Recht, die angeblich mangelhaften Waren zu untersuchen und zu testen. Sollte sich herausstellen, dass eine Ware oder ein Teil davon einen wesentlichen Mangel aufweist (und das Unternehmen dem zustimmt), kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen:
(a) den vom Käufer für die mangelhaften Waren gezahlten Preis zurückerstatten;
(b) die gesamte gelieferte Ware oder einen Teil der gelieferten Ware ersetzen, den das Unternehmen nach eigenem Ermessen für angemessen hält, um den Mangel zu beheben; oder
(c) im Falle einer Verletzung von Herstellergarantien den Käufer auffordern, sich direkt an den betreffenden Hersteller zu wenden, um eine angemessene Abhilfe zu schaffen.
Jeder Rechtsbehelf, der dem Käufer in Bezug auf eine Verletzung der Garantie gemäß dieser Klausel 13.5 zur Verfügung gestellt wird, ist der einzige Rechtsbehelf des Käufers gegen das Unternehmen für die Verletzung einer solchen Garantie.
13.7 Ungeachtet der in dieser Klausel 13 gegebenen Garantien haftet das Unternehmen dem Käufer gegenüber nicht für Mängel, die aufgrund folgender Umstände entstanden sind:
(a) Missbrauch der Waren oder Fahrlässigkeit seitens einer anderen Person als des Unternehmens;
(b) Verlust oder Diebstahl der Waren oder eines Teils der Waren;
(c) Schäden, die auf eine andere Ursache als Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seines Personals zurückzuführen sind;
(d) unbefugte Modifikationen, Änderungen oder Reparaturen an den Waren; oder
(e) übliche Abnutzung und Verschleiß.
13.8 Falls das Unternehmen beschließt, die Waren zu ersetzen oder zu erstatten, muss der Käufer dem Unternehmen gestatten, die ursprünglich gelieferten Waren wieder in Besitz zu nehmen, und das Unternehmen wird sich in angemessener Weise bemühen, innerhalb einer angemessenen Frist Ersatzwaren zu liefern oder die Erstattung zu bearbeiten. Die Ersatzwaren müssen vom Käufer als Ersatz für die ersetzten Waren angenommen werden.
 
14. Haftungsbeschränkung
 
14.1 Nichts in den Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens für Tod oder Körperverletzung des Käufers aus oder schränkt sie ein, wenn diese auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens des Unternehmens zurückzuführen ist.
14.2 Vorbehaltlich der Klausel 14.1 haftet das Unternehmen gegenüber dem Käufer weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig und unabhängig von der Ursache für:
(a) Verlust von Gewinn, Geschäften, Verträgen, Einkünften oder erwarteten Einsparungen, die dem Käufer (in jedem Fall, ob direkt oder indirekt) entstehen; oder
(b) besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die dem Käufer entstehen.
14.3 Vorbehaltlich der Klausel 14.1 ist die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Käufer, die sich aus einem Vertrag ergibt, unabhängig davon, ob es sich um mangelhafte Waren handelt oder nicht, und unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) oder anderweitig entsteht, unter allen Umständen auf den Preis der Waren beschränkt, wie er in der Rechnung angegeben ist, auf die sich der Vertrag bezieht.
 
15. Höhere Gewalt
 
15.1 Das Unternehmen haftet dem Käufer gegenüber nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt, Feuer, Unfall, Krieg, Terrorismus, Rebellion, Aufruhr, Sabotage, behördliche Streiks, Aussperrungen oder behördliche Arbeitskämpfe, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Energie oder geeigneten Bauteilen, Materialien, Ausrüstungen, Transportdiensten oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen.
 
16. Kündigung
 
16.1 Zusätzlich zu und unbeschadet der Rechte, die ihm durch diese Bedingungen eingeräumt werden, kann das Unternehmen jeden Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen:
(a) wenn der Käufer einen Verstoß gegen diese Bedingungen begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von fünf Tagen nach einer Aufforderung des Unternehmens zur Behebung des Verstoßes behebt;
(b) wenn:
(i) der Käufer nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder der Wert seiner Aktiva geringer ist als der Betrag seiner Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner Eventual- und künftigen Verbindlichkeiten;
(ii) in Bezug auf den Käufer eine gesetzliche Forderung zugestellt wird, ein Konkursverwalter bestellt wird oder ein Insolvenzverfahren nach dem Insolvency Act 1986 eingeleitet wird oder eintritt oder die Absicht, ein solches Verfahren einzuleiten, bekannt gegeben wird;
(iii) in Bezug auf den Käufer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Beschluss ergeht oder ein Hauptverfahren stattfindet; oder
(iv) eine analoge Forderung, Ernennung oder ein entsprechendes Verfahren in Bezug auf den Käufer anderswo als in England oder Wales eingeleitet wird oder stattfindet.
16.2 Wird ein Vertrag vom Unternehmen gemäß Klausel 16.1 gekündigt, werden alle Beträge, die der Käufer dem Unternehmen in Bezug auf alle vom Unternehmen an den Käufer gelieferten Waren schuldet, sofort fällig und zahlbar, und das Unternehmen ist berechtigt, unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel, die es möglicherweise hat, und ohne jegliche Haftung, nach schriftlicher Benachrichtigung des Käufers alle Warenlieferungen an den Käufer im Rahmen eines Vertrags auszusetzen oder zu stornieren.
 
17. Rechte an geistigem Eigentum
 
17.1 Der Käufer erkennt hiermit an, dass alle Patente, Urheberrechte, Muster, Marken oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren, an denen das Unternehmen oder der jeweilige Hersteller, Entwickler oder Dritte ein Interesse hat, zu allen Zeiten und für alle Zwecke dem Unternehmen oder dem jeweiligen Hersteller, Entwickler oder Dritten zustehen und der Käufer keine derartigen Rechte erwirbt.
17.2 Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt eine Behauptung über die Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten oder Designrechten in Bezug auf die Waren erhoben wird oder wenn nach angemessener Meinung des Unternehmens eine solche Behauptung wahrscheinlich ist, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:
(a) die Waren derart ändern oder ersetzen, dass die Rechtsverletzung vermieden wird;
(b) dem Käufer das Recht verschaffen, die Waren weiterhin zu nutzen; oder
(c) die Waren zu dem vom Käufer gezahlten Preis zurückkaufen.
 
18. Technische Beratung, Unterstützung, Produktinformation und Empfehlungen
 
18.1 Das Unternehmen kann auf Wunsch des Käufers technische Beratung oder Unterstützung oder Empfehlungen in Bezug auf die Verwendung der Waren geben (ist aber nicht dazu verpflichtet), vorausgesetzt, dass eine solche Beratung oder Unterstützung oder Empfehlung auf alleiniges Risiko des Käufers gegeben und akzeptiert wird und das Unternehmen nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Ansprüche haftet, die aus einer solchen Beratung, Unterstützung oder Empfehlung entstehen.
18.2 Jegliche Beratung oder Empfehlung durch das Unternehmen dient ausschließlich dazu, den Käufer dabei zu unterstützen, die vom Unternehmen zum Verkauf angebotenen Waren zu identifizieren, die den Anforderungen des Käufers entsprechen (wobei die Anforderungen ausschließlich vom Käufer im Vertrauen auf sein eigenes Urteilsvermögen zu bestimmen sind). Der Käufer kann sich unter keinen Umständen auf einen solchen Rat oder eine solche Empfehlung verlassen, noch haftet das Unternehmen in irgendeiner Weise dafür, dass der Käufer sich auf einen solchen Rat oder eine solche Empfehlung verlässt.
18.3 Die Firma haftet nicht für Unzulänglichkeiten, Ungenauigkeiten oder andere Mängel in Zeichnungen, Spezifikationen oder anderen Informationen, die der Käufer der Firma zur Verfügung stellt.
18.4 Alle Informationen, die auf der Website des Unternehmens (www.elandcables.com oder einer anderen Website, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen genutzt wird) („Website“) oder in Produktdatenblättern veröffentlicht werden, dienen der Zweckmäßigkeit und sollten vom Käufer nur zu Informationszwecken verwendet werden. Sowohl die Informationen als auch die Produkte, auf die sich diese Informationen beziehen, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Das Unternehmen gibt keine Zusicherungen oder Garantien (weder ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen.
18.5 Der Käufer darf sich nicht auf die auf der Website angezeigten oder in den Produktdatenblättern enthaltenen Informationen verlassen, sondern muss sich nach eigenem Ermessen vergewissern, ob ein Produkt für den Bedarf und den Zweck des Käufers geeignet ist und wie das Produkt verwendet werden soll.
 
19 Allgemeines
 
19.1 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur als Referenz und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
19.2 Ein Verzug des Unternehmens bei der Geltendmachung seiner Rechte beeinträchtigt oder schränkt die Rechte des Unternehmens nicht ein, und ein Verzicht auf solche Rechte oder auf Rechte bei einer Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte oder auf eine andere Verletzung.
19.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Vorteile aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abzutreten.
19.4 Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, werden diese Bedingungen (oder der entsprechende Teil davon) gestrichen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
19.5 Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und sind durch Hinterlegung einer solchen Mitteilung an der Geschäftsadresse der betreffenden Partei oder durch Übersendung einer solchen Mitteilung per Fax oder per Einschreiben erster Klasse oder per Luftpost zuzustellen. Eine auf diese Weise zugestellte Mitteilung gilt als zugegangen:
(a) bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Zustellung;
(b) bei Versand per Einschreiben erster Klasse 48 Stunden nach dem Datum der Aufgabe;
(c) bei Versand per Luftpost 96 Stunden nach dem Tag der Aufgabe; und
(d) bei Versand per Telefax, wenn die Mitteilung während der Geschäftszeiten des Empfängers versandt wurde, am Tag der Übermittlung, andernfalls am nächstfolgenden Geschäftstag.
Für die Zwecke dieser Klausel 19.5 bedeuten „Geschäftszeiten“ und „Geschäftstag“ die Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr Ortszeit in Großbritannien. Für den Nachweis, dass eine Mitteilung oder ein Schriftstück zugestellt wurde, ist nur der Nachweis erforderlich, dass es ordnungsgemäß adressiert und per Post oder Fax versandt wurde.
19.6 Diese Bedingungen, jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit oder aus dem Vertragsgegenstand ergeben, unabhängig davon, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Natur sind, unterliegen dem englischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.
19.7 Das Unternehmen und der Käufer vereinbaren unwiderruflich und ausschließlich zu Gunsten des Unternehmens, dass (vorbehaltlich Klausel 19.8) die englischen Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer oder dem Gegenstand ihres Zustandekommens ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
19.8 Keine der Bestimmungen in Klausel 19.7 schränkt das Recht des Unternehmens ein, den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen, und die Einleitung eines Verfahrens durch das Unternehmen in einer oder mehreren Gerichtsbarkeiten schließt nicht aus, dass das Unternehmen ein Verfahren in einer anderen Gerichtsbarkeit einleitet, sei es gleichzeitig oder nicht, soweit dies nach dem Recht dieser anderen Gerichtsbarkeit zulässig ist.
Bitte lesen Sie auch unsere Einkaufsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen für die Website oder sprechen Sie mit unserem Team für weitere Informationen.