Kaltschlagprüfung

Die Kälteschlagprüfung wird nach der internationalen Norm IEC 60811-506 durchgeführt und dient der Beurteilung des Verhaltens von Elektrokabeln bei niedrigen Temperaturen. Die Prüfung wird an Proben von Isolier- und Mantelwerkstoffen der Kabel frühestens 16 Stunden nach dem Extrusions- oder Vernetzungsprozess durchgeführt. 

Prüfgerät für Kälteschlagprüfung für Kabel

Das Prüfverfahren der Kälteschlagprüfung erfordert eine Tieftemperaturkammer, die in der Lage ist, die spezifizierte Prüftemperatur aufrechtzuerhalten, sowie eine Biegevorrichtung, wie in IEC 60811-506 beschrieben. Für die Prüfung werden drei vollständige Kabelstücke benötigt, von denen jedes mindestens das Fünffache des Kabeldurchmessers, mindestens jedoch 150 mm lang ist. Die Prüfvorrichtung (siehe unten) wird auf eine ca. 40 mm dicke Moosgummiunterlage platziert und vor und während der Prüfung in die Kältekammer gestellt.

Bei der Kälteschlagprüfung von Leistungskabeln für die Festverlegung darf die Masse des Hammers, mit dem die Proben geprüft werden, die in Tabelle 1 angegebenen Werte nicht unterschreiten.

Tabelle 1 – Masse des Hammers für Leistungskabel für die Festverlegung

Gesamtdurchmesser (mm) Masse des Hammers (g)
bis 4,0 100
4,1 bis 6,0 200
6,1 bis 9,0 300
9,1 bis 12,5 400
12,6 bis 20,0 500
20,1 bis 30,0 750
30,1 bis 50,0 1000
50.1 to 75.0 1250
75,1 und mehr 1500

Die Masse des Hammers für die Kälteschlagprüfung von flexiblen Kabeln und Fernmeldekabeln darf die in Tabelle 2 angegebenen Werte nicht unterschreiten.

Tabelle 2 – Masse des Hammers für flexible Kabel und Fernmeldekabel

Gesamtdurchmesser (mm) Masse des Hammers (g)
Flachkabel 100
Bis 6,0 100
6,1 bis 10,0 200
10,1 bis 15,0 300
15,1 bis 25,0 400
25,1 bis 35,0 500
35,1 und mehr 600

Die Vorrichtung und die zu prüfenden Kabelstücke werden nebeneinander in den Kryokühler gelegt, der auf der in der Norm angegebenen Temperatur gehalten wird. Der Inhalt des Kühlschranks muss dann mindestens 16 Stunden lang abkühlen. Wenn das Gerät vorgekühlt wurde, ist eine kürzere Abkühlzeit zulässig, jedoch nicht weniger als 1 Stunde, vorausgesetzt, dass die Prüfkörper die vorgeschriebene Prüftemperatur erreicht haben. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeiten wird jeder Prüfkörper nacheinander in die Kälteschlagprüfvorrichtung gelegt und der Hammer aus einer Höhe von 100 mm fallen gelassen.

Um die Kälteschlagprüfung zu bestehen, darf die Kabelisolierung oder der Mantelwerkstoff bei einer Sichtprüfung ohne Vergrößerung keine Risse aufweisen.

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